Neue Grünflächen und Bäume im Steffensweg zwischen Waller Ring und Lankenauer Straße
Der „Steffensweg“ zwischen „Waller Ring“ und „Lankenauer Straße“ ist eine Wohnsammelstraße, die für den Verkehr in beide Richtungen freigegeben ist. Die Verkehrsflächen entsprechen nicht den heutigen Nutzungsanforderungen der Verkehrsteilnehmenden und einer klimagerechten Stadt.
Um die Lücke der Premiumradroute D15 zu schließen, wird dieser Abschnitt umgebaut und als Fahrradstraße angeordnet. Um die Vorgaben der neuen Richtlinie für Fahrradstraßen in Bremen zu erfüllen entsteht ein neuer Querschnitt innerhalb des vorahnden Verkehrsraumes:
Aufgrund des mangelhaften Zustandes der Fahrbahnoberflächen, wird die Fahrbahn asphaltiert und beidseitig eine Entwässerungsrinne angelegt.
Der Gehweg gegenüber der Schule und der Kita wird auf einer Breite von 2.60 m gepflastert. Zwischen Gehweg und Fahrbahn entsteht auf dieser Seite ein 2,43 m breiter Multifunktionsstreifen. In diesem Streifen werden 11 neue Pflanzbeete mit Bäumen sowie Parkflächen für Kfz und Räder angelegt. Für die Pflanzbeete der 11 neue Bäume werden Flächen entsiegelt. Auch das Pflanzbeet des vorhandenen Baums wird vergrößert. Zum Realisieren der neuen Baumstandorte verlegt Wesernetz eine 50 Jahre alte Wasserversorgungsleitung im Straßenraum an eine andere Stelle.
Der Gehweg auf der Schule und des Kinderhauses wird in einer Breite von 3,40 m angelegt. Daneben entsteht ein 1,63 m breiter Grünstreifen, der den Gehweg von der Fahrbahn trennt. Aufgrund der dort verlaufenden Fernwärmeleitung ist eine Bepflanzung des Grünstreifens mit Bäumen nicht möglich. Der Grünstreifen ist aber Teil des Entwässerungskonzeptes. Das auf dieser Seite anfallende Regenwasser wird in die Grünflächen geleitet, die eine muldenförmige Ausbildung bekommen. Die Einleitung erfolgt vom Gehweg aus direkt und von der Rinne der Fahrbahn aus über Lücken im Bordsteinverlauf. Rostkästen in der Grünfläche dienen als Überläufe. Wenn das Regenwasser dort nicht mehr schnell genug versickert, wird es durch den Überlauf ins öffentliche Kanalsystem eingeleitet. So werden angrenzende Grundstücke geschützt, wenn der Grünstreifen vollgelaufen ist.